Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Patrick Flender, flendermedia (Geschäftsbezeichnung), Lönsstraße 1, 29574 Ebstorf, USt-IdNr. DE285776363 (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Händler") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung "c-novation pay".

(1a) Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen; eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht. "c-novation pay" und "flendermedia" sind Geschäftsbezeichnungen, keine eigenen Rechtssubjekte. Vertragspartei ist ausschließlich Patrick Flender.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Händler, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) c-novation pay ist ein System zur Verwaltung wiederkehrender Zahlungen für Online-Shops. Der Händler kann damit Produkte als Abonnement verkaufen oder zur Miete anbieten. Beim Abonnement wird wiederkehrend abgerechnet und geliefert; bei der Miete erfolgt die Lieferung einmalig zu Vertragsbeginn, während die Abrechnung fortlaufend weiterläuft.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters sowie dem gewählten Tarif.

(3) Der Anbieter stellt die Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Die Software wird nicht an den Händler übertragen.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Händler gibt durch Abschluss des Registrierungsprozesses ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch eine Bestätigungs-E-Mail annimmt.

(3) Bei der Registrierung muss der Händler wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Änderungen der Daten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste auf der Website des Anbieters oder dem individuell vereinbarten Tarif.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Vergütung besteht je nach Tarif aus einer monatlichen Grundgebühr und einer Transaktionsgebühr. Die Transaktionsgebühr fällt für jede erfolgreich verarbeitete Zahlung aus einem Abonnement- oder Mietvertrag an; unterschreitet der prozentuale Anteil den genannten Mindestbetrag, gilt der Mindestbetrag. Es gelten die folgenden Tarife:

Tarif Grundgebühr je Monat Transaktionsgebühr Mindestbetrag je Zahlung
Beta0,00 €0,5 %0,10 €

Die Grundgebühr ist im Voraus fällig. Die Transaktionsgebühren werden monatlich abgerechnet. Für den Beta-Tarif gilt zusätzlich § 9 (1). Weitere Tarife bietet der Anbieter derzeit nicht an; werden sie eingeführt, geschieht das über eine neue Fassung dieser AGB nach § 10.

(4) Wie die Vergütung eingezogen wird. Die Zahlungen der Endkunden des Händlers werden über dessen eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister (Stripe oder Mollie, je nach Auswahl des Händlers) abgewickelt und dort dem Händler gutgeschrieben. Der Zahlungsdienstleister behält dabei die Transaktionsgebühr unmittelbar von der Zahlung für den Anbieter ein und führt sie an den Anbieter ab. Eine gesonderte Einziehung der Transaktionsgebühr beim Händler findet nicht statt.

(4a) Die Grundgebühr zieht der Anbieter über das beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Zahlungsmittel des Händlers ein. Der Händler hält dafür ein gültiges Zahlungsmittel vor.

(4b) Der Anbieter erbringt keinen Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Er betreibt die Plattform; die Zahlungsabwicklung, die Verwahrung von Geldern und die Auszahlung an den Händler erfolgen durch den Zahlungsdienstleister auf Grundlage des Vertrags, den der Händler mit diesem schließt. Die Zahlungen der Endkunden werden ausschließlich auf dem Konto des Händlers beim Zahlungsdienstleister gebucht; dem Anbieter fließt nur die Transaktionsgebühr zu.

(4c) Scheitert die Zahlung eines Endkunden, entsteht keine Transaktionsgebühr. Für die Entgelte des Zahlungsdienstleisters, für Erstattungen und für Rückbuchungen gilt § 4a.

(5) Die Transaktionsgebühr entsteht mit der erfolgreichen Verarbeitung einer Zahlung und wird dafür geschuldet. Was bei einer Erstattung oder Rückbuchung mit ihr geschieht, regelt § 4a.

§ 4a Gebühren des Zahlungsdienstleisters und Erstattungen

(1) Die Zahlungen der Endkunden werden über das eigene Konto des Händlers beim Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Entgelte, die der Zahlungsdienstleister dafür berechnet, einschließlich der Entgelte für Rückbuchungen und Zahlungsanfechtungen, stellt er dem Händler nach dessen Vertrag mit ihm unmittelbar in Rechnung. Sie sind nicht in der Transaktionsgebühr nach § 4 (3) enthalten; der Anbieter erhebt für die Zahlungsabwicklung keine weiteren Entgelte.

(2) Erstattet der Händler eine über Stripe abgewickelte Zahlung ganz oder teilweise, gibt der Anbieter die Transaktionsgebühr im Verhältnis des erstatteten Betrags zum Zahlungsbetrag zurück. Das gilt unabhängig davon, ob die Erstattung über den Anbieter ausgelöst oder vom Händler unmittelbar in seinem Stripe-Konto vorgenommen wird. Im zweiten Fall erfolgt die Rückgabe, nachdem der Anbieter von Stripe über die Erstattung benachrichtigt wurde.

(3) Bei Zahlungen über Mollie bleibt die Transaktionsgebühr bei einer Erstattung bestehen, weil Mollie eine Rückgabe der Plattformgebühr nicht vorsieht.

(4) Bei Rückbuchungen und Zahlungsanfechtungen bleibt die Transaktionsgebühr bestehen.

(5) Beruht eine Erstattung nachweislich auf einem Fehler des Anbieters, schreibt der Anbieter die Transaktionsgebühr auf Antrag des Händlers gut, soweit sie nicht bereits nach Absatz 2 zurückgegeben wurde.

§ 5 Pflichten des Händlers

(1) Der Händler ist verpflichtet:

  • die Software nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsbedingungen zu verwenden
  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
  • die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzrecht, einzuhalten
  • keine rechtswidrigen Inhalte oder Produkte über die Software zu vertreiben
  • die Software nicht zu verändern, zu dekompilieren oder zu reverse-engineeren

(2) Der Händler stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Händlers entstehen.

§ 6 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel wird angestrebt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der Wartung sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

(2) Der Anbieter bietet Support per E-Mail. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel 24 Stunden an Werktagen.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Händlers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Beta-Tarif: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Beta-Konditionen gelten bis zum 31.03.2027; danach gilt die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte Preisliste. Der Anbieter teilt die künftigen Konditionen spätestens sechs Wochen vor Ablauf in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Ablauf fristlos kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(4) Was mit der Kündigung geschieht. Mit Wirksamkeit der Kündigung stellt der Anbieter alle künftigen Abbuchungen aus Abonnement- und Mietverträgen des Händlers ein. Eine Einziehung nach diesem Zeitpunkt erfolgt nur, wenn die Parteien dafür ausdrücklich eine Abwicklungsvereinbarung treffen.

(5) Daten. Vor der Abschaltung stellt der Anbieter dem Händler einen vollständigen Export seiner Abonnements, Mietverträge und Endkundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Danach werden die Daten nach Wahl des Händlers gelöscht oder zurückgegeben; Einzelheiten regelt § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(6) Frist. Zwischen dem Wirksamwerden der Kündigung und der Abschaltung des Zugangs liegen 30 Tage, damit der Händler seine Verträge umziehen kann.

(7) Verträge des Händlers mit seinen Kunden. Die Abonnement- und Mietverträge bestehen zwischen dem Händler und dessen Kunden, nicht mit dem Anbieter. Der Anbieter greift in diese Verträge nicht ein. Die Information der Endkunden über das Vertragsende und der weitere Umgang mit vermieteten Gegenständen sind Sache des Händlers; es sind seine Verträge und sein Eigentum.

§ 10 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich ist.

(2) Nicht wesentliche Änderungen werden dem Händler mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung nennt die Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und weist ausdrücklich darauf hin, dass Schweigen als Zustimmung gilt. Widerspricht der Händler nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht er, endet der Vertrag mit dem Inkrafttreten der Änderung, sofern der Anbieter ihn nicht zu den bisherigen Bedingungen fortführt.

(3) Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Händlers. Wesentlich sind insbesondere Änderungen der Preise, der Gebührensätze und des Leistungsumfangs sowie Änderungen der Haftung. Bis zur Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann den Vertrag nach § 9 kündigen, wenn die Zustimmung ausbleibt.

(4) Der Anbieter hält Fassung und Zeitpunkt jeder Zustimmung fest. Der Händler kann sie jederzeit im Portal einsehen und seine Ausfertigung als PDF abrufen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.